Geschäftsgebühr: Definition, Höhe und Berechnung einfach erklärt
Die Geschäftsgebühr ist die zentrale RVG-Vergütung für die außergerichtliche Vertretung — im Inkasso die Hauptposition der Kosten, die der Schuldner im Verzugsfall zu tragen hat. Für unbestrittene Forderungen ist die gegenüber dem Schuldner erstattungsfähige Geschäftsgebühr grundsätzlich auf einen Satz von 0,9 begrenzt, in einfachen Fällen auf 0,5.
Rechtsgrundlagen zuletzt geprüft: 12. Juli 2026
Rechtsgrundlage
Geschäftsgebühr in der Praxis
Gerechnet wird zweistufig: Der Gegenstandswert (die Forderungshöhe) bestimmt über die Tabelle des § 13 RVG die 1,0-Wertgebühr; diese wird mit dem Gebührensatz multipliziert. Im Inkasso-Regelfall der unbestrittenen Forderung gilt: höchstens 0,9 — ein höherer Satz kommt nur bei besonders umfangreichen oder schwierigen Fällen in Betracht.
Zahlt der Schuldner in einfachen Fällen — insbesondere innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung —, sinkt der Satz auf 0,5. Für unbestrittene Kleinforderungen bis 50 € gilt statt der Multiplikation eine besondere Geschäftsgebühr von pauschal 31,50 € (§ 13 Abs. 2 RVG).
Beispiel: Forderung 1.000 € → 1,0-Gebühr 93,00 € → Geschäftsgebühr 0,9 = 83,70 € (einfacher Fall: 46,50 €). Hinzu kommen die Auslagenpauschale (20 % der Gebühren, max. 20 €) und gegebenenfalls Umsatzsteuer.
Aus Gläubigersicht
Die 0,9-Begrenzung ist Ihr Transparenz-Werkzeug: Sie macht die Kostenlast des Schuldners exakt kalkulierbar — und entlarvt überhöhte Forderungsaufstellungen, egal von welcher Seite.
Der schnelle Zahler wird durch den 0,5-Satz belohnt; das schont die Kundenbeziehung strukturell. Konkrete Beträge je Forderungshöhe: Inkassokosten-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Geschäftsgebühr im Inkasso?+
Bei unbestrittenen Forderungen typischerweise 0,9-fache Wertgebühr, im einfachen Fall 0,5 — bei 1.000 € Forderung also 83,70 € bzw. 46,50 €, jeweils zuzüglich Auslagenpauschale.
Was ist ein „einfacher Fall“?+
Insbesondere die Zahlung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung — die Definition ist seit dem KostBRÄG 2025 gesetzlich verankert; die Einordnung kann vom Einzelfall abhängen.
Gilt die Deckelung auch für Rechtsanwälte?+
Die Inkasso-Begrenzung der Nr. 2300 VV RVG erfasst Inkassodienstleistungen bei unbestrittenen Forderungen — unabhängig davon, ob ein Inkassodienstleister oder ein Rechtsanwalt sie erbringt.
Verwandte Begriffe
Vertiefung im Wissen
Gesetzlich begrenzte Kosten, transparent berechnet.
Forderung digital übergeben — kvit