Verzugszinsen sind der gesetzliche Preis des Zahlungsverzugs: Ab Verzugseintritt kann der Gläubiger Zinsen auf die offene Geldforderung verlangen — gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank halbjährlich festgesetzt und beträgt seit dem 1. Juli 2026: 1,52 % (zuvor 1,27 %). Daraus ergeben sich aktuell 6,52 % Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern und 10,52 % im unternehmerischen Geschäftsverkehr.
kvit · Verzugszins-Rechner
Verzugszinsen taggenau berechnen
Gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB — periodensegmentiert über alle Basiszins-Änderungen hinweg, mit Schaltjahr-Logik. Im Verzugsfall vom Schuldner zu tragen.
Hauptforderung in Euro — auf Verzugszinsen selbst fallen keine weiteren Zinsen an (§ 289 BGB).
In der Regel der Tag nach dem Verzugseintritt (§ 187 Abs. 1 BGB). Die Feststellung des Verzugseintritts ist Sache des Einzelfalls.
Zinsberechnung
Basiszinssatz 1,52 % seit 01.07.2026 (Deutsche Bundesbank)
Zuletzt geprüft: 13. Juli 2026
01.06.2026 – 30.06.2026
30 Zinstage · Zinssatz 10,27 % · 365 Jahrestage
42,21 €
01.07.2026 – 14.07.2026
14 Zinstage · Zinssatz 10,52 % · 365 Jahrestage
20,18 €
Verzugszinsen gesamt (44 Zinstage)
62,38 €
Zusätzlich kann bei Entgeltforderungen gegen Nicht-Verbraucher die Verzugspauschale von 40,00 € in Betracht kommen (§ 288 Abs. 5 BGB) — sie wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet und ist hier nicht eingerechnet.
Für 5.000,00 € ergeben sich vom 01.06.2026 bis 14.07.2026 (44 Zinstage) Verzugszinsen von 62,38 € — berechnet in 2 Zinsperioden (10,27 % für 30 Tage, 10,52 % für 14 Tage).
Forderung digital übergebenDer Rechner berechnet gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB für typische Standardfälle, taggenau und unter Berücksichtigung der halbjährlichen Basiszins-Änderungen (Segmentsummen gerundet dargestellt; das Gesamtergebnis wird aus der ungerundeten Reihe gebildet). Er ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls — insbesondere von Verzugseintritt, abweichenden vertraglichen Zinssätzen und Sonderkonstellationen. Keine Rechtsberatung.
So berechnet der Rechner das Ergebnis
- Prüfung des Zinszeitraums gegen die hinterlegte Basiszins-Historie
- Aufteilung des Zeitraums in Zinsperioden (der Basiszinssatz ändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli)
- Je Periode: Forderungsbetrag × Zinssatz × Zinstage ÷ Jahrestage (365 bzw. 366 im Schaltjahr — taggenaue Methode)
- Zinssatz je Periode: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (Verbraucher) bzw. + 9 Prozentpunkte (Entgeltforderung, Schuldner kein Verbraucher)
- Summe über alle Perioden, kaufmännisch gerundet
Das Wichtigste in Kürze
- Aktuelle Sätze (seit 01.07.2026): 6,52 % gegenüber Verbrauchern, 10,52 % bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung — Basiszinssatz 1,52 % plus 5 bzw. 9 Prozentpunkte.
- Ab wann: Verzugszinsen setzen Verzug voraus — Fälligkeit allein genügt nicht. Der Zinslauf beginnt in der Regel mit dem Tag nach dem Verzugseintritt.
- 40-€-Pauschale: Bei Entgeltforderungen gegen Schuldner, die keine Verbraucher sind, steht dem Gläubiger zusätzlich eine Pauschale von 40 € zu — sie wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
- Halbjährlich neu: Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli; bei längeren Verzugszeiträumen wird periodenweise gerechnet.
- Kein Zinseszins: Auf Verzugszinsen selbst fallen keine weiteren Verzugszinsen an (§ 289 Satz 1 BGB).
Die aktuellen Verzugszinssätze im Überblick
| Konstellation | Rechtsgrundlage | Zinssatz | Aktuell (seit 01.07.2026) |
|---|---|---|---|
| Schuldner ist Verbraucher (oder Verbraucher beteiligt) | § 288 Abs. 1 BGB | Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte | 6,52 % |
| Entgeltforderung, kein Verbraucher beteiligt (B2B u. a.) | § 288 Abs. 2 BGB | Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte | 10,52 % |
Zwei Ergänzungen zur Einordnung: Ein aus anderem Rechtsgrund höherer Zinssatz — etwa ein wirksam vereinbarter Vertragszins — bleibt unberührt (§ 288 Abs. 3 BGB), und die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen (§ 288 Abs. 4 BGB). Der gesetzliche Verzugszins ist also die Untergrenze dessen, was der Verzug den Schuldner kostet, nicht die Obergrenze.
Basiszinssatz: Entwicklung der letzten Jahre
Der Basiszinssatz (§ 247 BGB) folgt der jüngsten Hauptrefinanzierungsoperation der EZB und wird von der Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli festgesetzt und im Bundesanzeiger bekannt gegeben:
| Gültig ab | Basiszinssatz | Verbraucher (+5 Pp) | ohne Verbraucher (+9 Pp) |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | 1,52 % | 6,52 % | 10,52 % |
| 01.01.2026 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.07.2025 | 1,27 % | 6,27 % | 10,27 % |
| 01.01.2025 | 2,27 % | 7,27 % | 11,27 % |
| 01.07.2024 | 3,37 % | 8,37 % | 12,37 % |
| 01.01.2024 | 3,62 % | 8,62 % | 12,62 % |
Quelle: Deutsche Bundesbank. Der Wert vom 01.01.2024 (3,62 %) war der höchste Stand seit über 20 Jahren; für frühere Perioden siehe die vollständige Bundesbank-Tabelle.
Für die Praxis folgt daraus: Bei Verzugszeiträumen über einen Halbjahreswechsel hinweg wird nicht mit einem Durchschnittssatz gerechnet, sondern periodenweise mit dem jeweils gültigen Satz — genau das übernimmt der Rechner oben automatisch.
Ab wann dürfen Sie Verzugszinsen berechnen?
Die häufigste Fehleinschätzung zuerst: Fälligkeit und Verzug sind nicht dasselbe. Dass eine Rechnung fällig ist, erlaubt Ihnen, Zahlung zu verlangen — Verzugszinsen entstehen erst mit dem Verzug (§ 286 BGB). Dorthin führen drei Wege: ein wirksam vereinbartes, kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel (Verzug ohne Mahnung mit Fristablauf), eine eindeutige Zahlungsaufforderung nach Fälligkeit, oder die gesetzliche 30-Tage-Regel — gegenüber Verbrauchern nur mit ausdrücklichem Hinweis in der Rechnung. Die vollständige Verzugslogik mit allen Konstellationen: Mahnung schreiben und Kunde zahlt nicht.
Für den Zinslauf gilt die Konvention des § 187 Abs. 1 BGB: Der Tag des Verzugseintritts selbst wird nicht mitgerechnet — erster Zinstag ist in der Regel der Folgetag. Der Rechner fragt deshalb direkt den ersten Zinstag ab.
Die 40-€-Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB)
Vielen Gläubigern unbekannt, dabei automatisch mit dem Verzug entstanden: Bei Entgeltforderungen gegen Schuldner, die keine Verbraucher sind, hat der Gläubiger zusätzlich zu den Verzugszinsen Anspruch auf eine Pauschale von 40 € — pro Forderung, ohne Nachweis eines konkreten Schadens. Zwei Punkte gehören zur vollständigen Darstellung: Gegenüber Verbrauchern gibt es die Pauschale nicht. Und sie kommt nicht ungekürzt zu späteren Rechtsverfolgungskosten hinzu — soweit der Schadensersatz in Kosten der Rechtsverfolgung besteht (etwa Inkassokosten), wird die Pauschale darauf angerechnet; der Gesamtanspruch bleibt gleich, nur die Aufteilung ändert sich. Wie die Anrechnung konkret wirkt, zeigt der Inkassokosten-Rechner im Nicht-Verbraucher-Modus.
Beispielrechnungen
Alle Beispiele: taggenaue Methode (Zinstage ÷ 365; 2026 ist kein Schaltjahr), gesetzliche Sätze, kaufmännisch gerundet.
Beispiel 1 — B2B, Forderung 10.000 €, 30 Zinstage (komplett ab 01.07.2026). Zinssatz 10,52 % · Zinsen = 10.000 € × 10,52 % × 30 ÷ 365 = 86,47 €.
Beispiel 2 — Verbraucher, Forderung 500 €, 60 Zinstage (komplett ab 01.07.2026). Zinssatz 6,52 % · Zinsen = 500 € × 6,52 % × 60 ÷ 365 = 5,36 €.
Beispiel 3 — B2B, Forderung 5.000 €, Zinslauf 01.06.2026 bis 31.07.2026 (semesterübergreifend). Periode 1 (01.06.–30.06.2026, 30 Tage, Satz 10,27 %): 5.000 € × 10,27 % × 30 ÷ 365 = 42,21 €. Periode 2 (01.07.–31.07.2026, 31 Tage, Satz 10,52 %): 5.000 € × 10,52 % × 31 ÷ 365 = 44,67 €. Summe: 86,88 € — das Beispiel zeigt, warum die Periodenaufteilung kein Detail ist: Ein Rechner, der stumpf mit dem aktuellen Satz durchrechnet, liefert hier ein falsches Ergebnis.
Die Beträge wirken bei kurzen Zeiträumen überschaubar — ihre Funktion ist auch weniger die Kompensation als das Signal: Verzug ist nicht kostenlos, und die Zinsuhr läuft zugunsten des Gläubigers. Bei größeren Forderungen und längeren Zeiträumen wird aus dem Signal ein relevanter Betrag.
Häufige Fragen zu Verzugszinsen
Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?
Seit dem 1. Juli 2026: 6,52 % gegenüber Verbrauchern und 10,52 % bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung — Basiszinssatz von 1,52 % plus 5 bzw. 9 Prozentpunkte (§ 288 BGB).
Ab wann kann ich Verzugszinsen verlangen?
Ab Verzugseintritt — nicht schon ab Fälligkeit. Verzug entsteht durch ein wirksam vereinbartes Zahlungsziel, eine eindeutige Zahlungsaufforderung nach Fälligkeit oder über die gesetzliche 30-Tage-Regel. Erster Zinstag ist in der Regel der Tag nach dem Verzugseintritt.
Wie berechne ich Verzugszinsen?
Taggenau: Forderung × Zinssatz × Zinstage ÷ 365 (im Schaltjahr 366). Bei Zeiträumen über einen 1. Januar oder 1. Juli hinweg wird je Periode mit dem dann gültigen Satz gerechnet — der Rechner oben übernimmt das automatisch.
Gibt es die 40-€-Pauschale zusätzlich zu den Zinsen?
Ja, bei Entgeltforderungen gegen Nicht-Verbraucher — zusätzlich zu den Verzugszinsen, aber mit Anrechnung auf spätere Rechtsverfolgungskosten. Gegenüber Verbrauchern gibt es sie nicht.
Darf ich Zinsen auf die Verzugszinsen berechnen?
Nein — von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten (§ 289 Satz 1 BGB). Der Verzugszins läuft nur auf die Hauptforderung.
Kann ich einen höheren Zinssatz verlangen?
Wenn ein höherer Zins aus anderem Rechtsgrund besteht — etwa wirksam vertraglich vereinbart —, bleibt dieser unberührt (§ 288 Abs. 3 BGB). Auch ein nachweisbar höherer Verzugsschaden kann geltend gemacht werden (§ 288 Abs. 4 BGB).

