Fälligkeit: Wann eine Rechnung bezahlt werden muss
Fälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger die Leistung verlangen kann und der Schuldner sie erbringen muss. Im Zweifel ist eine Leistung sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB) — nicht erst mit Rechnung, nicht erst nach 14 oder 30 Tagen.
Rechtsgrundlagen zuletzt geprüft: 13. Juli 2026
Rechtsgrundlage
Fälligkeit in der Praxis
Der wichtigste Merksatz: Fälligkeit ist nicht Verzug. Fälligkeit bedeutet nur, dass die Zahlung jetzt geschuldet ist. Erst der Verzug (§ 286 BGB) löst die Sekundärfolgen aus — Verzugszinsen, Mahnkosten, Inkassokosten. Zwischen beiden liegt regelmäßig eine Mahnung oder einer der gesetzlichen Mahnungsersatz-Tatbestände.
Zahlungsziele richtig einordnen: Ein vereinbartes Zahlungsziel („zahlbar binnen 14 Tagen nach Lieferung") schiebt die Fälligkeit hinaus — und kann zugleich den Verzugseintritt kalendermäßig bestimmen (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Ein einseitig aufgedrucktes Zahlungsziel ist dagegen keine Vereinbarung; er ändert an der sofortigen Fälligkeit grundsätzlich nichts und wirkt nicht verzugsbegründend.
30-Tage-Regel (§ 286 Abs. 3 BGB): Unabhängig von Mahnung kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug — gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist.
Branchen-Sonderregeln: Werkleistungen werden mit der Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 BGB); Wohnraummiete bis zum dritten Werktag des Monats im Voraus (§ 556b Abs. 1 BGB); Mitgliedsbeiträge nach Vertrag bzw. Satzung, typischerweise monatlich im Voraus.
Aus Gläubigersicht
Wer die Fälligkeit vertraglich sauber regelt, gewinnt zweifach: Der Verzugseintritt lässt sich kalendermäßig bestimmen (keine Mahnung nötig, § 286 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB), und die 30-Tage-Unsicherheit entfällt. Für Verbraucherverträge gehört der Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB standardmäßig auf jede Rechnung.
Häufige Fragen
Macht „zahlbar sofort, rein netto" die Rechnung schneller fällig?+
Die Forderung ist im Zweifel ohnehin sofort fällig (§ 271 BGB) — der Aufdruck stellt das nur klar.
Verschiebt Skonto die Fälligkeit?+
Nein — Skonto ist ein Preisnachlass für frühe Zahlung, keine Fälligkeitsregel.
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Vertiefung im Wissen
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