Zahlungsverzug: Definition, Voraussetzungen und Folgen einfach erklärt
Zahlungsverzug ist die rechtlich qualifizierte Verspätung einer Geldzahlung: Der Schuldner leistet auf eine fällige und durchsetzbare Forderung nicht, obwohl die Verzugsvoraussetzungen des § 286 BGB erfüllt sind. Erst mit dem Verzug — nicht schon mit der Fälligkeit — entstehen die Gläubigerrechte: Verzugszinsen, Verzugspauschale und Ersatz erforderlicher Rechtsverfolgungskosten.
Rechtsgrundlagen zuletzt geprüft: 16. Juli 2026
Rechtsgrundlage
Zahlungsverzug in der Praxis
Der wichtigste Grundsatz zuerst: Fälligkeit und Verzug sind nicht dasselbe. Fälligkeit heißt, der Gläubiger darf Zahlung verlangen — ohne abweichende Vereinbarung grundsätzlich sofort. Verzug erfordert mehr, und dorthin führen drei Wege.
Erstens ein wirksam vereinbartes, kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel („zahlbar bis 15.03.“) oder eine eindeutig berechenbare Frist nach einem Ereignis („14 Tage nach Lieferung“) — dann tritt Verzug ohne Mahnung mit Fristablauf ein; ein lediglich einseitig auf die Rechnung gedrucktes Datum genügt dafür nicht.
Zweitens eine Mahnung nach Fälligkeit — eine eindeutige Zahlungsaufforderung reicht, unabhängig von ihrer Überschrift. Drittens die 30-Tage-Regel: Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang tritt Verzug ein — gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist.
Kein Verzug tritt ein, solange die Zahlung infolge eines Umstands unterbleibt, den der Schuldner nicht zu vertreten hat (§ 286 Abs. 4 BGB).
Aus Gläubigersicht
Der Verzugseintritt ist der Moment, ab dem die Rechnung zugunsten des Gläubigers läuft: Verzugszinsen (aktuell 6,52 % gegenüber Verbrauchern, 10,52 % bei Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung — Basiszins 1,52 % seit 01.07.2026 plus 5 bzw. 9 Prozentpunkte), bei Nicht-Verbrauchern die 40-€-Pauschale, und erforderliche, der Höhe nach zulässige Inkassokosten als Verzugsschaden.
Praktisch entscheidend: Verzugslage dokumentieren (vereinbartes Ziel? Mahnung mit Zugang? 30-Tage-Hinweis auf der Rechnung?) — sie ist das Fundament jeder späteren Eskalationsstufe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Zahlungsverzug?+
Mit Eintritt einer der drei Verzugsvoraussetzungen: Ablauf eines wirksam vereinbarten Zahlungsziels, Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit oder Ablauf der 30-Tage-Frist (gegenüber Verbrauchern nur mit Rechnungshinweis). Der Zinslauf beginnt in der Regel am Folgetag.
Ist der Kunde nach 30 Tagen automatisch in Verzug?+
Bei Entgeltforderungen grundsätzlich ja — 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hinweist.
Was darf ich ab Verzug verlangen?+
Verzugszinsen nach § 288 BGB, bei Entgeltforderungen gegen Nicht-Verbraucher die 40-€-Pauschale (mit Anrechnung auf Rechtsverfolgungskosten) sowie den Ersatz erforderlicher, zulässiger Rechtsverfolgungskosten.
Verwandte Begriffe
Vertiefung im Wissen
Verzug festgestellt, Kunde reagiert nicht?
Forderung kostenlos prüfen — kvit