Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erklärt
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) ist das gerichtliche Instrument der Forderungsvollstreckung: Er pfändet eine Forderung des Schuldners gegen einen Dritten (§ 829 ZPO) und überweist sie dem Gläubiger zur Einziehung (§ 835 ZPO). Typische Anwendungsfälle sind die Lohnpfändung und die Kontopfändung.
Rechtsgrundlagen zuletzt geprüft: 13. Juli 2026
Rechtsgrundlage
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) in der Praxis
Rechtlich kombiniert der PfÜB zwei Akte: den Pfändungsbeschluss (§ 829 ZPO), der dem Drittschuldner die Zahlung an den Schuldner verbietet (Arrestatorium) und dem Schuldner jede Verfügung über die Forderung untersagt (Inhibitorium), und den Überweisungsbeschluss (§ 835 ZPO), der dem Gläubiger ermöglicht, die gepfändete Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Mit dem Pfändungsbeschluss erwirbt der Gläubiger ein Pfändungspfandrecht (§ 804 ZPO).
Erforderlich sind Titel, Klausel und Zustellung (§ 750 ZPO). Zuständig ist das Vollstreckungsgericht — das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners (§ 828 ZPO). Der Antrag ist auf dem verbindlichen amtlichen Formular zu stellen; die zu pfändende Forderung muss so genau bezeichnet werden, dass sie identifizierbar ist. Das Gericht entscheidet ohne Anhörung des Schuldners (§ 834 ZPO).
Die Pfändung wird mit Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner wirksam (§ 829 Abs. 3 ZPO) — nicht mit Erlass. Bei mehreren Pfändungen derselben Forderung entscheidet der Zeitpunkt der Zustellung über den Rang (Prioritätsprinzip, § 804 Abs. 3 ZPO). Mit der Zustellung kann der Gläubiger den Drittschuldner zugleich zur Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO auffordern.
Typische Fehlerquellen: unbestimmte Forderungsbezeichnung (macht den Beschluss unwirksam), falscher Drittschuldner (bei Konzernstrukturen oder Arbeitgeberwechsel läuft die Pfändung ins Leere), Vollstreckung ohne vorherige Vermögensinformation (Kosten ohne Beitreibungsaussicht).
Häufige Fragen
Was kostet ein PfÜB?+
Es fallen Gerichtskosten nach dem GKG sowie Zustellkosten an; die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Die Kosten der Zwangsvollstreckung trägt der Schuldner, soweit sie notwendig waren (§ 788 ZPO) — einbringlich sind sie freilich nur bei erfolgreicher Vollstreckung.
Wie schnell wirkt der PfÜB?+
Mit Zustellung an den Drittschuldner sofort. Die Auszahlung an den Gläubiger folgt je nach gepfändeter Forderung; bei Kontoguthaben sind gesetzliche Wartefristen zugunsten des Schuldners zu beachten (§ 900 ZPO bei P-Konten, § 835 Abs. 3 ZPO).
Verwandte Begriffe
PfÜB gezielt einsetzen — kvit prüft die Datengrundlage und bereitet den Antrag elektronisch vor.
Forderung digital übergeben — kvit