Pfad: SchuldnerVollstreckung

Pfändungstabelle 2026: So funktioniert § 850c ZPO

Die Pfändungstabelle ist die Anlage zu § 850c ZPO. Sie legt fest, welcher Teil des Arbeitseinkommens bei einer Lohnpfändung unpfändbar bleibt — gestaffelt nach Nettoeinkommen und Zahl der Personen, denen der Schuldner Unterhalt gewährt. Die Beträge werden jährlich zum 1. Juli durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz angepasst.

Rechtsgrundlagen zuletzt geprüft: 13. Juli 2026

Rechtsgrundlage

Pfändungstabelle in der Praxis

Die konkreten Freibeträge ändern sich jedes Jahr zum 1. Juli. Veraltete Tabellenwerte gehören zu den häufigsten Fehlern auf Ratgeberseiten — und führen bei Arbeitgebern zu falschen Abführungen, für die sie haften können. Verbindlich ist ausschließlich die jeweils aktuelle amtliche Fassung: die Anlage zu § 850c ZPO in der Fassung der aktuellen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung.

Die Tabelle arbeitet dreistufig: Ein Sockelbetrag des monatlichen Nettoeinkommens ist stets unpfändbar (Grundfreibetrag, § 850c Abs. 1 ZPO). Für die erste und jede weitere Person (bis zur fünften), der der Schuldner gesetzlich Unterhalt gewährt, erhöht sich der unpfändbare Betrag (§ 850c Abs. 2 ZPO). Vom Einkommen oberhalb der Freibeträge bleibt ein nach Unterhaltspflichten gestaffelter Anteil unpfändbar; ab einer festgelegten Obergrenze ist das übersteigende Einkommen voll pfändbar (§ 850c Abs. 3 ZPO).

Maßgeblich ist das Nettoeinkommen nach den Bereinigungsregeln des § 850e ZPO — unpfändbare Bezüge nach § 850a ZPO (etwa die Hälfte der Mehrarbeitsvergütung) werden vorab herausgerechnet.

Sonderfall Unterhaltsvollstreckung: Bei der Vollstreckung gesetzlicher Unterhaltsansprüche gelten die Tabellenwerte nicht; das Vollstreckungsgericht bestimmt den unpfändbaren Betrag individuell und kann tiefer in das Einkommen eingreifen (§ 850d ZPO).

Häufige Fragen

Gilt die Tabelle auch für Selbstständige?+

Nicht unmittelbar. Bei der Pfändung von Vergütungsansprüchen Selbstständiger kann das Gericht dem Schuldner aber auf Antrag so viel belassen, wie es seinem fiktiven Arbeitseinkommen entspräche (§ 850i ZPO).

Brutto oder netto?+

Ausgangspunkt ist das Nettoeinkommen nach § 850e ZPO — allerdings mit eigenen vollstreckungsrechtlichen Bereinigungsregeln, die vom steuerlichen Netto abweichen können.

Wo finde ich die aktuelle Tabelle?+

In der Anlage zu § 850c ZPO auf gesetze-im-internet.de sowie in der aktuellen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung des BMJ.

Verwandte Begriffe

Hinweis für Schuldner: Inkassodienstleister sind nach § 13a RDG zur transparenten Aufschlüsselung der Forderung und ihrer Kosten verpflichtet. Sie haben das Recht, die Berechtigung von Hauptforderung und Nebenkosten zu prüfen und Einwendungen geltend zu machen.